VIRTUELLER RUNDGANG
IGS Einbeck

Steuergruppe der IGS

Geschäftsordnung der Steuergruppe der IGS Einbeck

§ 1 Aufgaben, Ziele, Legitimation

  1. Die Steuergruppe entwickelt Initiativen und koordiniert die Schulprogrammarbeit, die Qualitätsentwicklung und –evaluation an der Schule. Sie sichert den Informationsfluss in der Schule. Sie vernetzt Arbeitsgruppen und Initiativen. Sie nimmt Ideen auf und formuliert Prioritäten und Aufgaben. Sie koordiniert und steuert die Planung, Umsetzung und Evaluation von Entwicklungsvorhaben, besonders in den Bereichen der Unterrichtsentwicklung, des unterrichtsergänzenden und außerunterrichtlichen Schullebens, der Organisationsentwicklung der Schule, der Personalentwicklung mit den Schwerpunkten Qualifizierung und Fortbildungsplanung.
  2. Die Gesamtkonferenz kann Projekte vorschlagen und soll im Sinne der  Transparenz über alle laufenden Vorhaben informiert werden.
  3. Der Schulvorstand entscheidet über die Durchführung von Projekten auf Vorschlag der Steuergruppe.

§ 2 Bildung und Zusammensetzung

  1. Der Steuergruppe gehören die von der Gesamtkonferenz gewählten Mitglieder an.
  2. Alle Steuergruppenmitglieder sind stimmberechtigt.
  3. Die Steuergruppe kann Berater einladen.
  4. Mitglieder der Schulöffentlichkeit sind eingeladen, in Absprache an den Sitzungen der Steuergruppe teilzunehmen.
  5. Geladene Teilnehmer der Sitzungen haben beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.

§ 3 Vorsitz

  1. Alle Mitglieder der Steuergruppe sind gleichberechtigte Sprecher/innen. Sie üben die Funktion einer/eines Vorsitzender/en aus und haben sowohl das Recht als auch die Pflicht für die Steuergruppe zu sprechen.
  2. Die Sitzungen werden durch die Protokollantin bzw. den Protokollanten der jeweils vorherigen Sitzung moderiert.

§ 4 Sitzungen

  1. Die Steuergruppe bestimmt die Termine für ordentliche Sitzungen. Die Dauer der Sitzungen sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Zu den ordentlichen Sitzungen wird nicht gesondert geladen. Die Steuergruppe tagt i.d.R. 14 tägig.
  2. Die Tagesordnung der folgenden Sitzung wird in der aktuellen festgelegt.
  3. Von jeder Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Darin wird festgehalten, wer bei Ausfall des Moderators ersatzweise moderiert.
  4. Der Protokollant/die Protokollantin stellt im Laufe einer Woche nach einer Sitzung allen Mitgliedern der Steuergruppe das Protokoll der Sitzung zur Verfügung. Die Schulöffentlichkeit wird über die Arbeit der Steuergruppe informiert (Ordner über IServ).
  5. Das Protokoll wird im Wechsel alphabetisch durch die Mitglieder der Steuergruppe angefertigt.

§ 5 Beschlussfähigkeit

  1. Die Steuergruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind.
  2. Abstimmungen, die wegen Beschlussunfähigkeit nicht durchgeführt werden können, müssen in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.

§ 6 Beschlussfassung

  1. Dem Ziel der Steuergruppe entsprechend wird ein Konsens angestrebt.
  2. Auf Antrag wird geheim abgestimmt.
  3. Ein Beschluss ist angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten den Antrag zustimmen.
  4. Nur persönliche Stimmabgabe ist zulässig.

§ 7 Bekanntgabe der Geschäftsordnung

  1. Jedem Mitglied der Steuergruppe ist vor Beginn der Tätigkeit diese Geschäftsordnung auszuhändigen.
  2. Die Geschäftsordnung wird der Schulöffentlichkeit bekannt gegeben.

Einbeck, 21. September 2016

Integrierte Gesamtschule Einbeck

Hubeweg 39
37574 Einbeck

Tel.: 055 61 – 3 13 93 30
Fax: 055 61 – 9 27 20 5

E-Mail: sekretariat@igs-einbeck.eu
Internet: www.igs-einbeck.de

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